Bd. I · Heft 03 · Mai 2026 Redaktion Sitz ·
Sitz Magazin für Unternehmensrechtsformen, M&A und Holding-Strukturen DACH — Bd. I —
Über das Magazin

Sitz — Gesellschaftsrecht als strukturelle Disziplin.

Sitz ist ein monatlich erscheinendes deutschsprachiges Fachmagazin für Unternehmensrechtsformen, M&A und Holding-Strukturen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Wir schreiben über die deutsche Rechtsform-Architektur, über die internationale Rechtsform-Komplexität, über die Holding-Architektur, über die M&A-Praxis, über die unternehmens­steuerliche Architektur und über die Insolvenz- und Restrukturierungs-Praxis. Keine Beratungs-Werbung, keine Notar-Vermittlungs-Plattform, keine M&A-Berater-Verzeichnis-Verlängerung. Ein redaktionelles Fachmagazin, das das Gesellschaftsrecht als strukturelle Disziplin behandelt.

Sitz ist explizit keine Wiederbelebung einer bestehenden oder ehemaligen Rechtsform-Beratungs-Einrichtung. Das Magazin steht in keiner institutionellen, organisatorischen oder personellen Verbindung zu der vormals unter dieser Domain geführten Plattform. Wir publizieren keine konkreten Beratungs-Empfehlungen, keine Notar-Verzeichnisse, keine Rechtsform-Wahl-Pauschal-Empfehlungen.

Der Takt ist monatlich. Sechs Ressorts — Rechtsform, Cross-Border, Holding, M&A, Steuern, Insolvenz — bilden das Gerüst. Die aktuelle Mai-2026-Ausgabe hat ihren Schwerpunkt in der laufenden Umsetzungs-Diskussion um die MinBestRL und in einer Bestandsaufnahme der ersten zwei Jahre MoPeG-GbR-Gesellschafts­register-Praxis.

Der Name Sitz ist Programm. Der Sitz ist im Gesellschaftsrecht der fundamentale Begriff der Verortung — die Frage, wo eine juristische Person tatsächlich verwaltet wird (Verwaltungssitz) und wo sie in der Satzung verankert ist (Satzungssitz). Diese Doppelung ist die Quelle aller cross-border-rechts­wissenschaftlichen Implikationen, der DBA-Anknüpfungs-Fragen, der Wegzugs- und Niederlassungs-Probleme.

Was uns inhaltlich interessiert, ist die Spannung zwischen der formalen rechts­dogmatischen Architektur und der praktischen Anwendungs-Realität. UK Limited war zwischen 2002 und 2008 ein dominanter Pfad zur Umgehung der GmbH-Mindeststamm­kapital-Anforderung — aber die UG haftungs­beschränkt seit 2008 und der Brexit seit 2020 haben dieses Modell weitgehend obsolet gemacht. Holding-Strukturen nach § 8b KStG sind seit den 2000er-Jahren Standard — aber die ATAD-Richtlinie und die jüngere BEPS-2.0-Praxis haben die Schachtelprivileg-Architektur unter Druck gesetzt.

Geschrieben ist Sitz für Wirtschafts­anwält:innen, für Steuer­berater:innen mit Konzern-Mandant:innen, für Geschäftsführer:innen mittelständischer GmbH und AG, für M&A-Berater:innen, für Notar:innen mit Gesellschafts­rechts-Schwerpunkt, für Unternehmens­jurist:innen und für eine wirtschaftspolitisch interessierte Allgemeinheit. Wir setzen Vertrautheit mit gesellschafts­rechtlicher Terminologie voraus, aber kein Staatsexamen.

Gastbeiträge

Sitz nimmt Gastbeiträge an. Wer einen Text geschrieben hat, schickt eine Schreibprobe an [email protected]. Wir antworten in der Regel innerhalb einer Woche und honorieren angenommene Beiträge nach festen Sätzen.

Gesellschaftsrecht ist für uns kein Beratungs-Hype. Es ist die nüchterne Disziplin, in der eine Sitzverlegung am Dienstagvormittag eine Wegzugs-Besteuerung von mehreren Millionen Euro auslöst oder nicht auslöst.